
Wie am letzten Samstag im Hamburger Abendblatt zu lesen war, hatte die Hamburger Verbraucher(schutz)zentrale in den vergangenen Wochen wenig für Hamburger Einzelhändler übrig. Für 150 von ihnen gab es eine Abmahnung wegen des Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung. Das bedeutet unter anderem, dass nicht nur Waren, sondern auch Dekorationsgegenstände im Schaufenster mit einem Verkaufspreis gekennzeichnet sein müssen, bzw. eben explizit darauf hingewiesen werden muss, dass die Deko eben nicht käuflich zu erwerben ist.
Genau diesen Umstand traf auch einen Weinhändler in Hoheluft-West, der u.a. leere Flaschen dekoriert hat. Über die ebenfalls ausgestellten Karaffen, ließe sich noch diskutieren, da die für das Sortiment eines Weinladens nicht ganz unüblich sind und somit ggf. zum Verkauf stünden.
Dennoch ist eine Abmahngebühr in Höhe von 160,50 sowie die Aufforderung eine Unterlassungerklärung zu leisten natürlich nicht ohne. Und wer definiert denn bitte, was unverkennbar nur Dekoration ist?! Da kann die Verbraucherzentrale ja nun nicht das Maß aller Dinge sein.
Sieht also so aus, als wenn es hierüber noch einen satten Rechtstreit gibt, denn auch der Handelkammer Hamburg liegen bereits die ersten Beschwerden vor, mit denen sich der hauseigene Jurist beschäftigt.
Wir jedenfalls (wer weiß, wann der Verbraucherschutz unsere Straße entdeckt), haben mal sicherheitshalber, obwohl uns eigentlich das klassische Schaufenster fehlt, an die paar Kartons, die hier und da von außen zu sehen sind, den Preis der Flasche, die sich theoretisch in dem Karton befinden könnte, dran geschrieben.... Oder müssen wir sogar zusätzlich kennzeichnen, wenn die Kartons ggf. leer sind? Oder sollen wir gar den Karton als kostenlose Umverpackung ausweisen, die dann lediglich zum möglichen Transport von Flaschen fungiert? Oder müssen wir im Falle von eben vollen Kartons den Komplett-Karton-Preis inkl. Inhalt angeben?
Lieber Verbraucherschutz,
gibt es zu der von Ihnen so dezidiert verfolgten Einhaltung der Preisangabenverordnung nicht ein kurzes Faltblatt für jeden Einzelhändler, der ein Schaufenster besitzt, damit sich solch gebührenintensive Fauxpas am Endverbraucher demnächst verhindern lassen?
Wir bitten um schnellstmögliche Zusendung, bevor noch einer unserer Kunden fragt, was der Heizkörper kostet, der deutlich am Boden unseres Ladens durch das Fenster zu erkennen ist!
Vielen Dank.
Ihre Weinlounge Hamburg
P.S.
Ach ja - die Truhe, die im Schaufenster = Fenster des Ladens = Glasfront, die statt Wand eingebaut wurde = tragender Teil des Gebäudes steht, gehört einer Freundin; aber das habe ich tatsächlich sicherheitshalber per kleiner Notiz angebracht.
Hier der komplette Artikel im Hamburger Abendblatt von Sa., 27.06.2009, zum Nachlesen!
3 Kommentare:
Ähhhhh.... nicht Euer Ernst, oder? Der 1. April ist doch schon vorbei, oder sind wir nun in Schilda gelandet?
Für eine Zeitungsente war der Artikel ein bißchen groß... Vielleicht hat das auch was mit Sommerloch beim Verbraucherschutz zu tun. Wer würde nicht bei dem schönen Wetter liebend gerne draußen rumlaufen und Schaufenster fotografieren statt den Sesselhengst zu machen.
Da fehlen einem die Worte... Unfassbar!
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