Das Wichtigste zuerst: seit Juli 2009 ist "Prosecco" gemäß Verfügung des ital. Landwirtschaftsministeriums KEINE Rebsorte mehr, sondern eines Produktionsgebiet. Das Produktionsgebiet ist NICHT gleich Anbaugebiet, sondern bedeutet nur, dass in diesen Grenzen versektet und abgefüllt werden muss. Die Rebsorte "Prosecco" wird umbenannt in "Glera".
Ein aus der Rebsorte "Glera" (mind. 85%) hergestellter "Prosecco" muss also innerhalb des festgelegten Produktionsgebietes versektet und abgefüllt sein, um sich auch "Prosecco" nennen zu dürfen und ist somit (je nach Provinz-Herkunft) mindestens ein DOC-klassifizierter Wein.
Denn das gesamte, ehemalige IGT-Prosecco-Produktionsgebiet (IGT = Indicazione Geografica Tipica) wird zum DOC-Gebiet (DOC = Denominazione di Origine Controllata) erklärt und so aufgewertet. Das "Kerngebiet" zwischen Conegliano und Valdobbiadene bekommt sogar DOCG-Status (DOCG = Denominazione di Origine Controllata et Garantita). Das bedeutet im Umkehrschluss, dass es keinen "IGT-Prosecco" mehr geben wird. Es kann aber, wenn sich der Produzent/Abfüller außerhalb des Prosecco-Produktionsgebietes befindet, ein "Glera IGT" gemacht werden - also wird der Wein dann nach der Rebsorte benannt. Hat dieser Kohlensäure ist es ein "Frizzante" oder "Spumante". Stillwein geht natürlich auch.
Wie so oft gibt es natürlich auch hier zulässige Ausnahmen von der Regel.
Es können Anträge von angrenzenden Provinzen, die schon seit mind. 5 Jahren "Prosecco" (die Traube) abfüllen, gestellt werden. Andere Provinzen, wie zum Beispiel Asti im Piemont, müssen nachweislich seit 1986 Abfüller sein, um weiterhin "Prosecco" (also "Glera" als "Prosecco") in die Flasche bringen zu dürfen.
Theoretisch könnte das für ausländische (also auch deutsche) Abfüllbetriebe ebenfalls gelten. Aber auch hier müsste A. ein Antrag gestellt werden und B. ist es doch recht unwahrscheinlich, dass vor knapp 25 Jahren in Deutschland bereits jemand "Prosecco" abgefüllt hat.
Hierbei geht es im Übrigen nicht um deutsche Spielarten von Perlweinen, wie zum Beispiel unser "Sommersturm" vom Weingut J. Koegler aus dem Rheingau, , sondern um billig eingekaufte Grundweine, die noch billiger in Deutschland zu Prosecco (z.B. für den Discounter) verarbeitet worden sind. Denn nur so kamen bisher Preise wie € 1,99 oder € 2,49 zustande.
Abzuwarten ist allerdings, ob die Reform tatsächlich den gewünschten Qualtäts- und damit Preisanstieg zur Folge hat.
Übrigens ab sofort ist auch die "Verpackung" für Schaum- & Perlwein geregelt: nur noch Glas ist erlaubt. Und das ausschließlich in den Farben weiß, gelb, grün, braun oder grau-schwarz. Ergo fallen auch die Dosen weg. Gleiches gilt für den Verschluss: Kork, Kunststoffzapfen oder Drehverschluss sind der Weiheit letzter Schluss. Der Kronkorken ist raus.
Ach so, eine Ausnahme gibt es .... aber lassen wir das. Das erklären wir beim nächsten Prosecco-Kauf in der Weinlounge Hamburg!
Foto (von 'nem "ordentlichen" Schaumwein): Weinlounge Hamburg
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